Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder
im Sinne von § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Eine wertschätzender, gewaltfreier Umgang mit Kindern und die Achtung der Kinderrechte sind uns wichtig.
Es ist uns besonders wichtig, dass die Kinder vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre und geschlechtsspezifischer Diskriminierung geschützt sind. Der Verhaltenskodex beinhaltet selbst
auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt und verpflichtet zu einem wertschätzenden Umgang mit Heranwachsenden.
Wir treten dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter und Täterinnen aus den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen.
Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema, Transparenz und Sensibilisierung sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt es
Kindern, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.
Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten:
1. Mit der übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehen wir sorgsam um.
2. Die Arbeit mit den Kindern ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Wir achten auf die Persönlichkeit und Würde des Kindes. Abwertendes Verhalten wird nicht toleriert. Wir
verpflichten uns, Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch zu schützen.
3. Wir verpflichten uns, alles dafür zu tun, dass in unserer Arbeit mit dem Kind Grenzverletzungen, sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt verhindert werden.
4. Wir beziehen aktiv Stellung gegen rassistisches, sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten.
5. Wir gestalten die Beziehung zu dem Kind transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die individuellen Grenzen des Kindes werden unbedingt
respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham des Kindes.
6. Wir lassen es niemals zu intimer oder sexueller Beziehung oder Handlungen zwischen Mitarbeitern, Ehrenamtlichen und dem Kind kommen. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare
Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und ggf. strafrechtlichen Folgen.
7. Ehrenamtlich betreute Angebote (wie z.B. Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Bastelangebote) finden nur in den Räumen des Nachbarschaftstreffs oder bei Anwesenheit der Eltern des Kindes
in deren Wohnräumen statt, nicht aber in Privaträumen der Ehrenamtlichen.
8. Gemeinsam mit Anderen unterstützen wir Kinder in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehört der
Umgang mit Sexualität und das Recht, klare Grenzen zu setzen.
9. Wir berücksichtigen das Recht am eigenen Bild. Das Fotografieren der Kinder, sowie die Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Erziehungsberechtigten
und Kind möglich.
10. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie als Teilnehmende erleben, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich
bedrängt fühlen.
11. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Kindern, Mitarbeiter/-innen, Eltern und anderen Personen ernst.
12. Bei Verdacht oder Erkennen von Grenzverletzungen sowie bei jeglichen Unsicherheiten im Umgang mit den Kindern beziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe ein. Der Schutz der
Kinder steht dabei immer an erster Stelle.